§ 1
(1) Der im Bereich der Gemeinden Winden am See, Parndorf, Jois und Bruckneudorf im Burgenland sowie Sommerein und Bruck an der Leitha in Niederösterreich gelegene Truppenübungsplatz Bruckneudorf wird, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einer Katasterdarstellung im Maßstab 1:10 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2017
Gesetzesnummer
10005993
Dokumentnummer
NOR12065736
alte Dokumentnummer
N4199710435U
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)