§ 1
§ 1. Als Sondereinheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit sind errichtet:
- 1. die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität
(EBS);
- 2. die Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus (EBT);
- 3. die Einsatzgruppe der Gruppe D zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (EDOK);
- 4. das Gendarmerieeinsatzkommando (GEK);
- 5. die Sondereinheit für Observation (SEO).
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