§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung Wr. Neustadt – Grimmenstein 2017

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2017

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

  1. 1. auf der Richtungsfahrbahn Graz der Abschnitt von km 45,36 bis km 55,00 und
  2. 2. auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 54,89 bis km 45,37 der Richtungsfahrbahn bzw. bis km 0,10 der Rampe 3 (Ausfahrt zur S 4 Mattersburger Schnellstraße bzw. B 17) des Knotens Wr. Neustadt.

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2020

Gesetzesnummer

20009886

Dokumentnummer

NOR40193485

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