§ 1.
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
- 1. km 70,97 bis km 69,97 der Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz und
- 2. km 69,67 bis km 70,94 der Richtungsfahrbahn Spielfeld
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2017
Gesetzesnummer
20009728
Dokumentnummer
NOR40188439
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