§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Kollmann 2017-2018

Alte FassungIn Kraft seit 23.9.2017

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

  1. 1. auf der Richtungsfahrbahn Italien für die Fahrtrichtung Italien der Abschnitt von km 272,65 bis km 271,64 und
  2. 2. auf der Richtungsfahrbahn Italien für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt von km 272,53 bis km 271,14.

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2018

Gesetzesnummer

20009990

Dokumentnummer

NOR40197812

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)