§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung Nordumfahrung Klagenfurt 2017-2018

Alte FassungIn Kraft seit 23.9.2017

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

  1. 1. auf der Richtungsfahrbahn Italien in Fahrtrichtung Italien der Abschnitt von km 321,34 bis km 327,41 und
  2. 2. auf der Richtungsfahrbahn Italien in Fahrtrichtung Wien der Abschnitt von km 327,57 bis km 321,40.

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2018

Gesetzesnummer

20009988

Dokumentnummer

NOR40197785

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