§ 1.
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden wegen baustellenbedingter Verkehrsführung im Gegenverkehrsbetrieb jeweils folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Italien der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
- 1. km 321,31 bis km 327,52 in Fahrtrichtung Staatsgrenze und
- 2. km 327,47 bis km 321,44 in Fahrtrichtung Wien.
Zuletzt aktualisiert am
09.11.2017
Gesetzesnummer
20008633
Dokumentnummer
NOR40158094
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