§ 1.
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Spielfeld der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
- 1. in Fahrtrichtung Spielfeld der Abschnitt von km 162,575 bis km 163,795 und
- 2. in Fahrtrichtung Linz der Abschnitt von km 163,805 bis km 162,575.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2023
Gesetzesnummer
20011845
Dokumentnummer
NOR40242910
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