§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung A 7 Dornach-Treffling 2022

Alte FassungIn Kraft seit 06.4.2022

§ 1.

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für die Fahrtrichtung Freistadt der Abschnitt von km 15,7 bis km 17,5 der Richtungsfahrbahn Freistadt der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2023

Gesetzesnummer

20011875

Dokumentnummer

NOR40243485

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)