§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung A 21 – 2020

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2020

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:

  1. 1. auf der Richtungsfahrbahn Knoten Vösendorf der Abschnitt zwischen km 5,85 und km 13,95 und
  2. 2. auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt zwischen km 13,95 und km 5,85.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 288/2020

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2021

Gesetzesnummer

20011186

Dokumentnummer

NOR40224244

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