§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung A4 2020 Fischamend-Bruck West I

Alte FassungIn Kraft seit 08.5.2020

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:

  1. 1. auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 19,375 bis km 27,810 und
  2. 2. auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 27,810 bis km 19,350.

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2021

Gesetzesnummer

20011168

Dokumentnummer

NOR40223156

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