1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und die mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe mit Ausnahme der Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe für Berufstätige.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2025
Gesetzesnummer
10009579
Dokumentnummer
NOR12121358
alte Dokumentnummer
N7198510650Y
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