1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich
§ 1.
Die Verordnung gilt für die Reife- und Befähigungsprüfung in den öffentlichen und den mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungsanstalten für Erzieher.
Schlagworte
Reifeprüfung
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10009685
Dokumentnummer
NOR12122793
alte Dokumentnummer
N7198916144J
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