1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich
§ 1.
Die Verordnung gilt für die Reife- und Befähigungsprüfung in den öffentlichen und den mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik.
Schlagworte
Reifeprüfung
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10009668
Dokumentnummer
NOR12122418
alte Dokumentnummer
N7198816892J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
