§ 1 PStV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1984

Zu § 1 Abs. 2

Zu § 1 Abs. 2

§ 1.

Zu den Merkmalen im Sinn dieser Bestimmung gehören besonders die Abstammung, die Legitimation, die Wahlkind(eltern)schaft, das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe, das Geschlecht, der Familienname und die Vornamen.

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