Zu § 1 Abs. 2
Zu § 1 Abs. 2
§ 1.
Zu den Merkmalen im Sinn dieser Bestimmung gehören besonders die Abstammung, die Legitimation, die Wahlkind(eltern)schaft, das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe, das Geschlecht, der Familienname und die Vornamen.
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