§ 1 Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2022, 2023 und 2024

Alte FassungIn Kraft seit 02.2.2021

Regelungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen, Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung entsprechen, mit Haupttermin in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 sowie die diesen Hauptterminen folgenden Termine (Herbsttermin 2022 und Wintertermin 2023 sowie Herbsttermin 2023 und Wintertermin 2024).

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2021

Gesetzesnummer

20011458

Dokumentnummer

NOR40231105

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