§ 1 Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022

Alte FassungIn Kraft seit 04.6.2019

Regelungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen, Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung entsprechen, mit Haupttermin in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 sowie die diesen Hauptterminen folgenden Termine (Herbsttermin 2020 und Wintertermin 2021 sowie Herbsttermin 2021 und Wintertermin 2022).

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2019

Gesetzesnummer

20010661

Dokumentnummer

NOR40214909

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