§ 1 Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2019 und 2020

Alte FassungIn Kraft seit 29.6.2018

Regelungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen, Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung entsprechen, mit Haupttermin im Schuljahr 2018/19 sowie die diesem Haupttermin folgenden Termine (Herbsttermin 2019 und Wintertermin 2020).

Schlagworte

Reifeprüfung

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2018

Gesetzesnummer

20010230

Dokumentnummer

NOR40204300

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