§ 1 Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2016

Regelungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen einschließlich der Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung entsprechen, mit Haupttermin in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 sowie die diesen Hauptterminen folgenden Termine (Herbsttermin 2017 und Wintertermin 2018 sowie Herbsttermin 2018 und Wintertermin 2019).

Schlagworte

Reifeprüfung

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2018

Gesetzesnummer

20009546

Dokumentnummer

NOR40181456

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