§ 1 Privatschule – Schülerschule des Vereins Gemeinsam Lernen“

Alte FassungIn Kraft seit 05.7.1989

§ 1.

Die 5. bis 9. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Schülerschule des Vereins Gemeinsam Lernen“ in Wien wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10009676

Dokumentnummer

NOR12122658

alte Dokumentnummer

N7198910801L

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