§ 1 Pkw-VIG

Alte FassungIn Kraft seit 31.3.2001

Ziel des Gesetzes

§ 1.

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es sicherzustellen, dass die Verbraucher Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen, die in Österreich zum Kauf oder Leasing angeboten werden, erhalten und so ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen können.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

20001212

Dokumentnummer

NOR40017103

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)