§ 1
Die Oesterreichische Nationalbank soll im Zuge der Entschuldung Liberias an den bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) eingerichteten Treuhandfonds für hoch verschuldete arme Länder (HIPC Trust Fund) einen Betrag in Höhe von 4,8 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) überweisen.
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