§ 1.
Bei der am 15. Mai 1991 stattfindenden Ordentlichen Volkszählung sind nachstehende Drucksorten zu verwenden:
„Zählungsliste für einen Privathaushalt“ ............... Anlage A
„Zählungsliste für eine Gemeinschafts-
unterkunft“ mit „Einlagebogen zur
Zählungsliste für eine Gemeinschaftsunterkunft“
und „Wohnsitzbogen für Personen außerhalb
von Privathaushalten“ ................................... Anlage B
„Personenblatt“ mit „Erläuterungen
zum Personenblatt“ ..................................... Anlage C
Ergänzungsblatt zur Feststellung des
ordentlichen Wohnsitzes“ ................................ Anlage D
Anlagen A bis D nicht darstellbar.
Ordentlicher Wohnsitz jetzt Hauptwohnsitz (vgl. Art. VIII Z 1,
BGBl. Nr. 505/1994)
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Gesetzesnummer
10005773
Dokumentnummer
NOR12063196
alte Dokumentnummer
N4199114288J
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