Zielsetzung
§ 1.
Der Bund leistet der Israelitischen Religionsgesellschaft jährlich eine Zuwendung in Höhe von vier Millionen Euro; diese hat der nachhaltigen Realisierung folgender Ziele für ein lebendiges jüdisches Leben zu dienen:
- 1. Schutz jüdischer Einrichtungen,
- 2. Erhaltung und Pflege des gemeinsamen zukunftsorientierten österreichisch-jüdischen materiellen und immateriellen Kulturerbes,
- 3. Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens und seiner Struktur in Österreich,
- 4. Dialog der Religionen,
- 5. Förderung von Projekten mit und zugunsten der jungen Generation und
- 6. Förderung von Initiativen des gesellschaftlichen Austausches und des Zusammenhalts.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Gesetzesnummer
20011500
Dokumentnummer
NOR40231853
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