Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel
§ 1.
Im Jahr 2023 dürfen höchstens 5 951 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß § 13 Abs. 2 NAG erteilt werden.
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2023
Gesetzesnummer
20012165
Dokumentnummer
NOR40250755
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