Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 371/2007).
Quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen
§ 1.
Im Jahr 2007 dürfen höchstens 6 870 quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen gemäß § 13 Abs. 2 und 4 NAG erteilt werden.
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2025
Gesetzesnummer
20005265
Dokumentnummer
NOR40092073
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