§ 1 NGPV 2015

Alte FassungIn Kraft seit 31.3.2010

1. Abschnitt – Allgemeine Bestimmungen

Ziel/Geltungsbereich/Gegenstand

§ 1.

Mit dieser Verordnung werden aus den im Planungsdokument „Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan“ (NGP) dargestellten und entsprechend dem 1. Teil veröffentlichten Kapiteln

  1. 1. Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheiten;
  2. 2. Abschätzung der Auswirkung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf den Zustand von Oberflächengewässern und Grundwasser;
  3. 3. Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen;
  4. 4. Überwachung;
  5. 5. Umweltziele;
  6. 6. Im öffentlichen Interesse anzustrebende wasserwirtschaftliche Ordnung;
  7. 7. Öffentlichkeitsbeteiligung;
  8. 8. Zuständige Behörden;
  9. 9. Auswirkungen des Klimawandels auf die österreichische Wasserwirtschaft

    die Kapitel 5 (Umweltziele) und 6 (Im öffentlichen Interesse anzustrebende wasserwirtschaftliche Ordnung) des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes – nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen – verbindlich erklärt.

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2017

Gesetzesnummer

20006742

Dokumentnummer

NOR40117142

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)