§ 1 Nähere Voraussetzungen über die Durchführung von COVID-19-Tests von asymptomatischen Personen

Alte FassungIn Kraft seit 08.6.2021

Elektronische Meldung

§ 1.

Ab der gesicherten technischen Verfügbarkeit einer elektronischen Meldung ist diese Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der COVID-19-Tests von asymptomatischen Personen durch die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie Vertragsambulatorien.

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2022

Gesetzesnummer

20011582

Dokumentnummer

NOR40235654

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