1. Abschnitt
Den Prospekt ersetzende Dokumente Regelungsgegenstand
§ 1.
Dieser Abschnitt regelt die Mindestinhalte von den Prospekt ersetzenden Dokumenten für bestimmte öffentliche Angebote von Wertpapieren sowie Zulassungen zum Handel an einem geregelten Markt im Inland.
Zuletzt aktualisiert am
26.07.2019
Gesetzesnummer
20004205
Dokumentnummer
NOR40066564
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