Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 463/2013
Ziele
§ 1.
(1) Diese Verordnung legt die Emissionsnormen und Typgenehmigungsverfahren für Motoren zum Einbau in mobile Maschinen und Geräte, in Binnenschiffen, in Bahntriebswagen und in Lokomotiven fest.
(2) Diese Verordnung leistet einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes und zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
(3) Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 97/68/EG zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte, ABl. Nr. L 59 vom 27.02.1998 S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2012/46/EU , ABl. Nr. L 353 vom 21.12.2012 S. 80, im Folgenden „Richtlinie“ genannt, umgesetzt.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 463/2013
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2024
Gesetzesnummer
20004106
Dokumentnummer
NOR40160419
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