§ 1 Meldepflicht für Nicht-interventionelle Studien

Alte FassungIn Kraft seit 18.6.2010

Findet Anwendung auf alle Nicht-interventionellen Studien, die ab dem 1. September 2010 begonnen werden (vgl. § 8).

Anwendungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung gilt für alle in Österreich durchgeführten Nicht-interventionellen Studien.

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