§ 1
— I. Allgemeine Bestimmungen § 1. Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieser Verordnung finden, soweit im § 145 des Luftfahrtgesetzes nichts anderes bestimmt wird, Anwendung auf
- 1. alle Luftfahrzeuge innerhalb des österreichischen Hoheitsgebietes, sowie
- 2. Luftfahrzeuge österreichischer Staatszugehörigkeit (§15 des Luftfahrtgesetzes) außerhalb des österreichischen Hoheitsgebietes, soweit keine abweichenden Vorschriften anzuwenden sind.
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