Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die direkte Abgabe kleiner Mengen bestimmter Lebensmittel an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die diese direkt an den Endverbraucher abgeben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)