§ 1 LMHygiene-DirektvermarktV

Alte FassungIn Kraft seit 11.3.2006

Geltungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung regelt die direkte Abgabe kleiner Mengen bestimmter Lebensmittel an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die diese direkt an den Endverbraucher abgeben.

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