§ 1 Landeverbot für Luftfahrzeuge

Alte FassungIn Kraft seit 22.12.2020

§ 1.

Den der Beförderung von Personen dienenden Luftfahrzeugen, die aus dem Vereinigten Königreich abfliegen, ist die Landung in Österreich untersagt.

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2021

Gesetzesnummer

20011408

Dokumentnummer

NOR40228960

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