Kurzparknachweise
§ 1.
Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer sind folgende Kurzparknachweise:
- 1. Parkscheibe,
- 2. Parkschein,
- 3. Automatenparkschein,
- 4. Parkometer,
- 5. Parkzeitgeräte oder
- 6. elektronische Kurzparknachweise.
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