§ 1.
Gas-Haushaltsbackrohre im Sinne dieser Verordnung sind mit Gas betriebene Backrohre für den Haushaltsgebrauch, die in einem Gasherd eingebaut sind oder eine selbständige Einheit darstellen.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018
Gesetzesnummer
10002618
Dokumentnummer
NOR12033293
alte Dokumentnummer
N2198317341R
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