§ 1.
Elektro-Haushaltsgeschirrspülmaschinen für Kaltwasseranschluß im Sinne dieser Verordnung sind Geschirrspülmaschinen für den Haushaltsgebrauch, die nur für den Anschluß an Kaltwasser bestimmt sind und in denen eine elektrische Heizvorrichtung eingebaut ist.
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2025
Gesetzesnummer
10002444
Dokumentnummer
NOR12031435
alte Dokumentnummer
N2197914882T
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