§ 1 Kennzeichnung automatischer Elektro-Haushaltswaschmaschinen für Kaltwasseranschluß

Alte FassungIn Kraft seit 05.5.1979

§ 1.

Automatische Elektro-Haushaltswaschmaschinen für Kaltwasseranschluß im Sinne dieser Verordnung sind nur für den Anschluß an Kaltwasser bestimmte und mit einer eingebauten elektrischen Heizvorrichtung ausgestattete Waschmaschinen für den Haushaltsgebrauch.

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2025

Gesetzesnummer

10002445

Dokumentnummer

NOR12031629

alte Dokumentnummer

N2197922541S

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