§ 1.
Der Errichtung einer israelitischen Kultusgemeinde in Salzburg wird die staatliche Genehmigung erteilt und als ihr Sprengel das Bundesland Salzburg festgestellt.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Gesetzesnummer
10009223
Dokumentnummer
NOR40007301
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)