Aufgaben
§ 1
Die Aufgaben der zum Auslandseinsatz nach § 1 Z 1 lit. a KSE-BVG nach Afghanistan im Rahmen der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe in Afghanistan (ISAF) aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport entsendeten Personen richten sich nach den Resolutionen des Sicherheitsrates 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 und 2011 (2011) vom 12. Oktober 2011 sowie den sonstigen diesem Auslandseinsatz zugrunde liegenden völkerrechtlichen Regelungen. Diese Aufgaben umfassen insbesondere
- 1. die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit als Unterstützung der Afghanischen Interimsverwaltung,
- 2. die Ausbildung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte und
- 3. die Hilfe beim Wiederaufbau rechtsstaatlicher Strukturen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)