§ 1.
Mit dieser Verordnung werden die im Ausmaß von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate angepassten Beträge gemäß § 33 Abs. 1a EStG 1988 für das Jahr 2025 kundgemacht.
Zuletzt aktualisiert am
13.11.2024
Gesetzesnummer
20012680
Dokumentnummer
NOR40264930
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