§ 1 Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A in der Arbeitsmarktverwaltung, im Versorgungs- und Behindertenwesen und in der Arbeitsinspektion

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1980

Anwendungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung ist auf die Grundausbildung für den Höheren Dienst in den Verwendungsbereichen Arbeitsmarktverwaltung, Versorgungs- und Behindertenwesen und Arbeitsinspektion anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2025

Gesetzesnummer

10008459

Dokumentnummer

NOR12099074

alte Dokumentnummer

N61979114290

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