§ 1 Grenzänderungsgesetz Burgenland – Steiermark

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1969

§ 1.

Die Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark ist im Bereich der burgenländischen Gemeinde Deutsch-Kaltenbrunn (politischer Bezirk Jennersdorf) und der steiermärkischen Gemeinden Altenmarkt bei Fürstenfeld und Blumau in Steiermark (politischer Bezirk Fürstenfeld) zwischen den Grenzpunkten 1 und 5 durch die Mittellinie der Lafnitz, so wie diese im beiliegenden Plan (Anlage 1) (Anm.: Der Plan wird aus technischen Gründen nicht wiedergegeben.) dargestellt ist, ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen dieser Mittellinie bestimmt.

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2022

Gesetzesnummer

10000450

Dokumentnummer

NOR12006885

alte Dokumentnummer

N11968131100

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