§ 1.
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 41.02.02 (Schiene) der Untergliederung 41 Vorbelastungen betreffend Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen mit der ÖBB-PV AG hinsichtlich der Finanzjahre 2020 bis 2034 in der Höhe von bis zu 11.024 Millionen Euro zu begründen.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2023
Gesetzesnummer
20010786
Dokumentnummer
NOR40218806
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