Gemäß § 8, BGBl. Nr. 197/1967 idF BGBl. Nr. 265/1972, werden Verordnungen über Gefährdungsbereiche der Munitionslager mit Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. Einer Verlautbarung im BGBl. bedarf es nicht. Etwaige Änderungen (Aufhebungen) konnten daher nicht berücksichtigt werden.
§ 1.
Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers Muraunberg werden die im § 2 näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinden St. Donat, St. Veit und Niederdorf (Gerichtsbezirk St. Veit an der Glan) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 (Anm.: Anlagen nicht darstellbar) im einzelnen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2024
Gesetzesnummer
10005335
Dokumentnummer
NOR12059244
alte Dokumentnummer
N4196811671Y
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