§ 1 Gebietsänderungsgesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1954

Abschnitt I

§ 1

§ 1. Das dem Bundeslande Wien im Jahre 1938 einverleibte Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich fällt, soweit es außerhalb der im § 2 angeführten Grenzen liegt, an das Bundesland Niederösterreich zurück.

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