§ 1 Funktionsgebühren- und Sitzungsgeld-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 15.4.2014

Gegenstand

§ 1.

Diese Verordnung regelt

  1. 1. die Höhe und die Auszahlung der Funktionsgebühren für Mitglieder der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden kurz Hauptverband genannt) sowie die Dauer des Anspruches auf diese Funktionsgebühren;
  2. 2. die Höhe des Sitzungsgeldes für die Mitglieder der Verwaltungskörper und die Beiratsmitglieder der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes.

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2019

Gesetzesnummer

20008820

Dokumentnummer

NOR40161904

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