Österreichisches Filminstitut
§ 1
§ 1. Zum Zweck der umfassenden Förderung des österreichischen Filmwesens nach kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten sowie zur Weiterentwicklung der Filmkultur in Österreich wird das Österreichische Filminstitut (ehemals Österreichischer Filmförderungsfonds) - im folgenden kurz Filminstitut genannt - eingerichtet. Es ist eine Juristische Person des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Wien. Das Geschäftsjahr des Filminstitutes ist das Kalenderjahr.
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