Höhe der Zuschussleistung
§ 1
§ 1. Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von 190 S zu.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Höhe der Zuschussleistung
§ 1
§ 1. Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von 190 S zu.
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