§ 1.
Als Großlagen innerhalb des Weinbaugebietes Rust/Neusiedlersee werden festgesetzt:
- 1. Großlage Kaisergarten: sämtliche Weinbauflächen des politischen Bezirkes Neusiedl/See;
- 2. Großlage Sonnenberg: sämtliche Weinbauflächen des politischen Bezirkes Eisenstadt-Umgebung und der Freistadt Eisenstadt;
- 3. Großlage Vogelsang: die Weinbauflächen der Freistadt Rust;
- 4. Großlage Rosaliakapelle: sämtliche Weinbauflächen des politischen Bezirkes Mattersburg;
- 5. Großlage Goldbachtal: sämtliche Weinbauflächen des politischen Bezirkes Oberpullendorf.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1985
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Gesetzesnummer
10010389
Dokumentnummer
NOR12132671
alte Dokumentnummer
N8197839912L
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